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Rechte

Persönlichkeitsrechte

Jeder Mensch besitzt laut Grundgesetz das Persönlichkeitsrecht, so heißt das Recht auf Selbstbestimmung. Jeder Mensch darf demnach bestimmen, was von ihm in die Öffentlichkeit (Internet, Medien) getragen wird und was nicht. Das Persönlichkeitsrecht soll die Privatsphäre jedes und jeder Einzelnen schützen. Auch darf nichts Ehrverletzendes wie zum Beispiel Lügen oder Gerüchte über andere Menschen verbreitet werden. So weit die Theorie – die Realität sieht leider oft anders aus.

Jugendlicher hält sich Tablet vor das Gesicht


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