Alle Schöpfer*innen sind auch Urheber*innen. Sie haben dann das Urheberrecht an ihrem Werk. Dabei kann es sich um einen Roman, einen Zeitungsartikel, Musik, Bilder, Filme oder selbst um Computerspiele handeln. Früher konnten Urheber*innen sämtliche Rechte durch einen sogenannten „Buyout“ abtreten - das ist heute nach geltendem Recht nicht mehr möglich. Die Rechte an ihren Werken kann ihnen niemand nehmen. Wenn also Filme oder Songs illegal im Netz heruntergeladen werden, dann ist das ganz klar eine Urheberrechtsverletzung.