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Rechte

Recht und Gesetz regeln das Zusammenleben in der Gesellschaft mit verbindlichen Bestimmungen. Auch wenn im Internet Rechtsverletzungen mitunter schwieriger zu ahnden sind, ist das Netz dennoch kein rechtsfreier Raum. Trotzdem gibt es Menschen, die es mit dem Recht im Netz nicht so genau nehmen. Es wird ungehemmt verleumdet, gedroht und gehetzt. Aber auch für das illegale Herunterladen fremder Werke wie Filme, Musik und Games scheint es bei den Täter*innen kein Unrechtsbewusstsein zu geben. Dies fehlt oft auch Kindern, aber meist, weil sie es nicht besser wissen. Darum kommt es auch häufig zu Vorfällen, in denen z.B. Lehrkräfte heimlich gefilmt oder andere Kinder online drangsaliert werden. Damit Kinder Rechte respektieren, müssen sie sie allerdings zuvor erst einmal kennenlernen.

Mutter und Sohn schauen gemeinsam auf ein Tablet
Zwei Kinder schauen auf einen Computerbildschirm mit der geöffneten Medienquiz-Seite.

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Mutter sitzt mit ihren beiden Kindern auf dem Sofa und gibt Anweisungen am Laptop.

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Kindgerecht erklärt: Rechte

Urheberrecht

Wenn du ein Bild malst, hast du als Schöpfer*in das Recht daran: das sogenannte Urheberrecht. Denn du bist der Urheber oder die Urheberin. Kein Mensch darf dein Bild ohne deine Erlaubnis verwenden, stehlen und als eigenes Bild ausgeben. Ein anderes Beispiel: Stell dir vor, du schreibst ein Buch. Jemand anderes bringt deinBuch - ohne dich zu fragen - unter eigenem Namen heraus. Das wäre doch echt fies, oder? Darum müssen wir alle sorgsam mit den Urheberrechten anderer Werke umgehen. Das bedeutet, dass wir keine Musik, Filme oder Games illegal herunterladen dürfen. Auch ist es nicht gerade die feine Art, die Präsentation für die Schule mit irgendwelchen Fotos aus dem Netz zu schmücken. Obwohl es erlaubt ist, wenn es nur in der Klasse gezeigt wird. So aber lernt niemand einen respektvollen Umgang mit fremden Werken. Der Urheber oder die Urheberin sollten dann wenigstens als Quelle genannt werden.

Das Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch besitzt das Recht am eigenen Bild. Niemand darf dich ohne dein Einverständnis fotografieren und das Bild ins Netz stellen. Das gilt natürlich auch umgekehrt: Du solltest keine Fotos oder Videos von anderen ohne deren Einverständnis machen und online stellen.

Nur hält sich leider kaum jemand daran. Leider können peinliche Bilder oder Scherzfotos so auch schnell zu Cybermobbing führen.

Übrigens: Das trifft auch auf Eltern zu, die vielleicht Bilder von dir ungefragt ins Netz stellen. Aber selbst, wenn du es ihnen erlaubst, ist es keine gute Idee. Du kannst ja mit 10 Jahren nicht wissen kannst, ob dir diese Aufnahmen später mit 16 Jahren peinlich sind.

Das Persönlichkeitsrecht

Jeder Mensch hat laut Grundgesetz ein Persönlichkeitsrecht. Du darfst selbst bestimmen, was von dir in die Öffentlichkeit (Internet, Medien) gerät und was nicht. Das Persönlichkeitsrecht will so auch deine Privatsphäre schützen, also alles, was dich persönlich betrifft. Das bedeutet, dass es zum Beispiel Orte geben muss, an denen du unbeobachtet und für dich bist. Und niemand darf Lügen oder Gerüchte über dich verbreiten. Leider wird all das nicht immer beachtet.

Die Datenschutzgrundverordnung

Die Europäische Union (EU) möchte das Leben von dir und allen anderen Bürgern in Europa verbessern und deine Rechte besser schützen. Das gilt auch für das Internet. Darum beschließt die EU auch entsprechende Gesetze. Früher sammelten die Anbieter von Webseiten ungefragt unsere Daten. In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das geregelt worden, heute müssen die Anbieter uns dazu um Erlaubnis bitten, damit sie auf unsere Daten zugreifen können. Diese Einwilligung kannst du ihnen aber auch jederzeit wieder entziehen. Du kannst von den Betreibern auch erfahren, was über dich gespeichert wird und entscheiden, ob es gelöscht werden soll. Macht aber fast niemand.

Hatespeech / Hassrede

Der Begriff Hatespeech kommt aus der englischen Sprache und bedeutet Hassrede. Damit sind die vielen Hasskommentare und Hassbotschaften im Internet und sozialen Medien gemeint. Das ist sehr gefährlich, weil es von Hass im Netz zur echten Gewalt oft nur ein kleiner Schritt ist. Jemand ruft zur Gewalttat auf und stachelt andere Personen an, zur Tat zu schreiten. Oft sind es Politiker wie Abgeordnete oder Bürgermeister, die mit dem Tod bedroht werden. Seit 2021 hat die Bundesregierung die Strafen für Hatespeech in einem neuen Gesetzpaket verschärft.

Mit härteren Strafen muss rechnen, wer…

  • … andere im Netz bedroht.
  • … andere im Netz beleidigt.
  • … besonders schlecht über andere spricht. Das wird üble Nachrede genannt.
  • … begangene Straftaten gut findet und bejubelt.
  • … den öffentlichen Frieden gefährdet.

Auch die Betreiber sozialer Netzwerke müssen reagieren und Hasskommentare an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Es wäre auch gut, wenn es mehr Polizisten geben würde, die sich um Hass und Hetze kümmern könnten. Denn die Polizei hat noch viele andere Aufgaben zu bewältigen.

In der Politik ist die Hoffnung groß, dass starke Strafen abschrecken. Das bedeutet, dass sich die Menschen aus Angst vor Strafverfolgung genauer überlegen, was sie posten.